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Verein zuhause-betreut - Wir sind für Sie da

Unsere Grundsätze zur Betreuung älterer Menschen

Der "Verein zuhause-betreut" hat Grundsätze zur Betreuung älterer Menschen

Hinweis

Der "Verein zuhause-betreut" kooperiert mit dem gemeinnützigen "Senioren-Hilfs-Verein"! Diese Kooperation dient dazu, dass gemeinsam der Preis festgelegt wird, ein Preis, der gemeinnützig ist, also keinen Gewinn beinhaltet. 

Der "Verein zuhause-betreut" sieht sich als soziale "Non Profit" Organisation ohne Gewinnerwartung. Auf Wunsch wird diese Beratung auch beim Kunden/Patienten vor Ort vorgenommen! Dem „Senioren-Hilfs-Verein“ danken wir für seine Arbeit, der grosszügigen Unterstützung bei der Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands für den/die Patienten vor Ort.


Warum engagiert sich der "Verein zuhause-betreut" in der 24 Stunden Betreuung?

Unser Ziel ist die Sicherheit der betagten Menschen, die Entlastung der pflegenden Angehörigen und der Schutz der Pflegekräfte. Das können wir dank der Zusammenarbeit mit unserer erfahrenen Partner Agentur in der Slowakei garantieren.

24 Stunden Pflege

Welche Bewilligungssituation liegt vor?

Als gemeinnützige Organisation braucht der "Verein zuhause-betreut" keine Bewilligung. Er unterliegt der ständigen Beratschlagung von gemeinnützigen Organisationen, wie z. B. dem Senioren-Hilfs-Verein. Wir arbeiten auch gerne mit der örtlichen Spitex zusammen. Unser Verein ist vielfach zertifiziert und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. Die AHV wird abgeführt, bei den grössten Versicherungen sind die Unfallversicherung und die Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Der Verein hat sich freiwillig dem NAV Hauswirtschaft unterstellt, in dem alle Anstellungsbedingungen geregelt sind. Bei einem Kurzaufenthalt unter drei Monaten braucht es eine amtliche Meldung (sogenanntes Meldeverfahren). Bei einem längeren Aufenthalt werden eine Arbeits- und eine Aufenthaltsbewilligung eingeholt.

Wie sind die Anstellungsbedingungen?

Während ihres Aufenthalts in der Schweiz sind die Pflegekräfte beim "Verein zuhause-betreut" angestellt und in der Schweiz amtlich gemeldet. Der erste Monat gilt als Probezeit, die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage. Sie sind während ihrer Tätigkeit in der Schweiz obligatorisch sozialversichert, bezahlen Krankenkasse und Quellensteuer. Die Anstellung orientiert sich am nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) für die Hauswirtschaft.

Seniorenbetreuung Bern
Altenpflege

Was gilt beim Datenschutz?

Alle Beteiligten verpflichten sich zum gegenseitigen Persönlichkeitsschutz. Sie behandeln persönliche Informationen und Daten vertraulich und halten sich an die Schweigepflicht gegenüber Dritten. Fotos dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis und nur zur persönlichen Erinnerung gemacht werden.